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Mietfotostudio - Allgemeine Geschäftsbedingungen Drucken E-Mail
Nutzungsbedingungen / AGB

Nachfolgende Nutzungsbedingungen gelten gesondert und ergänzend zu den AGB von QF Foto Mearz GmbH für das Mietfotostudio. Diese Nutzungsbedingungen gelten ohne Ausnahme zwischen QF Foto Maerz GmbH (nachfolgend "QF Foto" genannt) und dem Kunden.

1. Preise und Service

Mietpreis 1 : 2 Stunden 65.- Euro
Mietpreis 2 : 3 Stunden 90.- Euro
Mietpreis 3 : 8 Stunden 160.- Euro
Mietpreis 4 : 2 Tage bzw. 2 x 8 Stunden 290.- Euro

Die Bezahlung hat im Studio in bar oder vorab per Überweisung zu erfolgen. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und beziehen sich auf maximal zwei Fotografen!

Bei der gewerblichen Nutzung unserer Studios erfragen Sie die Preise bitte separat.

QF Foto unterstützt Sie gerne bei der Realisierung Ihrer Projekte und hilft Ihnen selbstverständlich auch bei der Suche nach geeigneten Modellen. Bei gewerblicher Nutzung stehen wir Ihnen gerne als Assistenten zur Verfügung, oder sorgen für ein Catering. Sollten Sie spezielle Wünsche in Bezug auf die Nutzungsdauer haben oder einen festen Termin buchen wollen, setzen Sie sich mit uns einfach in Verbindung, wir helfen Ihnen gerne weiter.

2. Stammdaten

Jeder Kunde erhält mit der ersten Abrechnung eine Kundenkarte, auf der alle Kundenbezogenen und Auftragsbezogenen Daten mit Schnittstelle zur Datenbank von QF Foto gespeichert werden. Die Kundenkarte ist bei der Anmietung des Studios ggf. vorzuzeigen und verbleibt im Besitz von QF Foto.

3. Inanspruchnahme des Studios

Der Mieter hat sich bei der Übernahme der Räumlichkeiten des Mietfotostudio Herbst von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Räume und technischen Einrichtungen, sowie des Zubehörs zu überzeugen. Sollten etwaige Mängel oder Fehlbestände nicht unmittelbar bei Empfang vom Kunden gerügt werden, so gilt die Ordnungsmäßigkeit der Leistung vom Mieter als anerkannt. Während der Nutzung entstandene Mängel (Ausnahme: Verschleißteile) werden dem Kunden bzw. seiner Versicherung in Rechnung gestellt.

Die Anmietung bezieht sich ausschließlich auf das Mietfotostudio von QF Foto und es entsteht kein Verhältnis der Untermiete. Darüber hinaus bezieht sich die Anmietung auf vereinbartes technisches Equipment. Das Hausrecht verbleibt jederzeit bei QF Foto.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Weitervermietung. Es ist gestattet, dass sich maximal 2 Fotografen das Mietstudio während der Anmietung teilen. Jede weitere Person wird mit 50% des Stundensatzes berechnet. Die Nutzung des Studios durch den Kunden erfolgt auf eigene Gefahr. QF Foto übernimmt keine Haftung für Personenschäden oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen.

Die Räumlichkeiten dürfen unter keinen Umständen zweckentfremdet genutzt werden. Dem Kunden wird die Verwendung von Materialien und / oder Hilfsmitteln untersagt, durch die eine Beschädigung oder Verunreinigung der Studioräume und dort befindlichen technischen Geräten, sowie eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnte (dazu gehören: brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen). Der Kunde hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen, sowie alle behördlichen und gesetzlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten.

Gebuchte Termine sind bis zur Bestätigung unverbindlich. Stornierung bestätigter Buchungen sind bis 7 Tage vor dem Termin gebührenfrei; danach fallen 30% der Buchungssumme als Stornogebühr an. Ab 48 Stunden vor dem Termin wird bei einer Absage 50% berechnet. Bei Nichterscheinen zum Termin wird die Studiomiete in voller Höhe fällig.

Nach Beendigung der Vertragsdauer werden alle angemieteten Räumlichkeiten durch den Kunden selbst, oder auf Rechnung des Kunden, aufgeräumt, gereinigt und somit in den ursprünglichen Zustand versetzt. Für eine eventuelle Endreinigung berechnen wir €95.- .

In den Räumlichkeiten des Mietfotostudios von QF Foto gilt ein generelles Rauchverbot.

4. Haftung des Kunden

Neben den genutzten Räumlichkeiten und dem zur Verfügung gestellten Equipment haftet der Kunde für die Dauer der Anmietung für alle Sach- und Personenschäden, die in Zusammenhang mit seiner Studionutzung stehen. Der Kunde bestätigt mit der Nutzung im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung zu sein und alle behördlichen Auflagen und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich im Schadensfall alle entstandenen Kosten (dazu gehören auch Mietausfälle mit angenommenen 50 EUR je Tag) zu übernehmen.

5. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Dresden. Sollte einer der aufgeführten Punkte unwirksam sein, wird er durch einen wirtschaftlich am nächsten kommenden ersetzt. Alle übrigen Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit.

Stand: 28.Juli 2009
 

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